Die Studierenden dürfen nur bis zwei Büchern, und die Mitarbeiter bis drei, für 2 Wochen ausleihen. Die Ausleihefrist kann einmal verlängert werden, wenn das Buch nicht vorgemerkt ist.
Die Verlängerung erfolgt spätestens einen Tag vor dem Ablauf der Ausleihefrist per E-Mail an die zuständige Person.
Die Nachschlagewerke dürfen nicht ausgeliehen werden. Man kann sie aber vor Ort verwenden.
Wenn das ausgeliehene Buch verloren geht, muss die ausleihende Person es zahlen oder neu kaufen und es bei der Sektion wieder abgeben.
Das entliehene Buch bitte bis die Abgabe sauber aufbewahren!